Das Landgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil vom 09.03.2016 (AZ: 12 O 151/15) entschieden, dass die bloße Einbindung des Facebook Like-Button auf Websites ohne die Einwilligung der betroffenen Seitenbesucher und ohne Angabe über Zweck und Funktionsweise des Buttons rechtswidrig ist. Weiterlesen