Kein anderes Unternehmen ist momentan bei Datenschutzfragen häufiger in den Medien vertreten als das soziale Netzwerk Facebook. Hauptsächlich steht hierbei der aktuell mit dem deutschen TMG unvereinbare Like-Button in der Kritik. Selbst der im Zuge dieser Diskussion entwickelte sog. „2 Klick Button“ kann zwar für mehr, aber nicht für absolute Rechtskonformität sorgen.
Der Inhalt im Überblick
Verfassungsrichter sieht Risiken
In die Diskussion um soziale Netzwerke hat sich nun auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Voßkuhle, zu Wort gemeldet, der die Nutzung von solchen sozialen Netzwerken laut Zeit.de eine
„risikogeneigte Tätigkeit“
nennt. Als Risikofaktor sieht Voßkuhle insbesondere auch die mangelnde Transparenz in Bezug auf die Datenverarbeitung durch derartige Netzwerke. Die Nutzer wüssten beispielsweise nicht, ob Daten nach der Löschung weiterhin aufbewahrt würden.
Bundesverfassungsgericht wird Vereinbarkeit von sozialen Netzwerken mit den Grundrechten prüfen müssen!
Voßkuhle deutete im Nachrichtenmagazin FOCUS an, dass das Bundesverfassungsgericht in den kommenden Jahren gezwungen sein könnte zu prüfen, ob sich soziale Netzwerke wie das Facebook-Angebot mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vertragen. Hierbei wären durch das Bundesverfassungsgericht Bedeutung und Reichweite von Grundrechten in einer digitalen Welt neu festzulegen, was weitreichende Folgen nach sich ziehen könnte.
Was wissen soziale Netzwerke über mich?
Diese Frage dürfte viele beschäftigen. In einem Selbstversuch hat Max Schmers, ein Student aus Wien, über einen längeren Zeitraum über Selbstauskünfte bei Facebook zu seiner Person gespeicherte Daten zusammengetragen. Hieraus ist inzwischen ein Aufklärungsbeitrag entstanden, das auf beeindruckende Art und Weise die Datenfülle aufzeigt, über die soziale Netzwerke verfügen.
Man darf gespannt sein, wie lange sich die Datenkraken wie Facebook noch ungehindert ausbreiten dürfen…