Meinungs- und Marktforschung ist für viele Unternehmen und Institutionen unverzichtbares Mittel zur Gewinnung von Erkenntnissen z.B. über die Erwartungen von Verbrauchern zu bzw. deren Akzeptanz von Produkten oder Dienstleistungen. Aus repräsentativen, stichprobenartigen Umfragen in speziellen Personenkreisen werden verallgemeinerungsfähige Aussagen abgeleitet.
Soweit bei der Befragung personenbezogene Daten verwendet werden, sind datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten. Typischerweise erfolgt dies bereits bei der Kontaktaufnahme, wenn z.B. konkrete Personen direkt angerufen oder anderweitig kontaktiert werden. Auch in einer Datenbank gespeicherte Antworten sind personenbezogene Daten, solange sie einer konkreten Person zugeordnet sind. Weiterlesen