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Werbestopper.de – Werbung verhindern, dafür zum Abmahner werden?

Werbestopper.de – Werbung verhindern, dafür zum Abmahner werden?

Ein aufmerksamer Blogleser war so freundlich, uns mit neuen Informationen zu Hintergründen und Vorgehen von Werbestopper.de zu unterstützen, einem Dienst der Gesellschaft zur Durchsetzung von Verbraucher-Interessen GmbH (GDVI). Der Umwelt wird demnach immer noch geholfen, aber auch abmahnenden Rechtsanwälten.

Kritische Betrachtung von Werbestopper

Wir hatten uns bereits in diesem Blog mit diesem Artikel mit der Dienstleistung von Werbestopper kritisch auseinandergesetzt. Dafür haben wir Kritik, aber auch viel Zuspruch in Form von weiteren Informationen zur Vorgehensweise, den Hintergründen und beteiligten Personen erhalten.

Die aktuelle Entwicklung

Über die Hintergründe von Werbestopper und deren Ziele wurde viel spekuliert. Nun erreichen zudem wohl auch erste Klagen, nach vorheriger Abmahnung, verschiedene Unternehmen.

Das Vorgehen erscheint dabei zweifelhaft. Möglicherweise steht nicht die Durchsetzung der vom Kunden gewünschten Werbefreiheit im Vordergrund, sondern das Generieren von Rechtsanwaltsgebühren aus Abmahnungen und / oder Klageverfahren.

Hinweise von Bloglesern

Wir bedanken uns bei den aufmerksamen Bloglesern und möchten kurz von deren Erfahrungen berichten.

  • Demnach soll der Kunde zunächst eine Vollmacht für die „Vertragsanwälte“ von Werbestopper erteilen, in einem Fall bspw. der Kanzlei Kindermann Rechtsanwälte aus Düsseldorf.
  • Die beanstandete Werbung soll sodann im Falle deren Existenz mit zurückgesandt werden.
  • Der Kunde, nun als Mandant der Rechtsanwälte, tritt dabei seine Forderungen auf etwaige Kostenerstattung ab und ihm wird gleichzeitig versichert, dass die Beauftragung der Rechtsanwälte für ihn kostenfrei sei. Die GDVI stelle den Kunden als Betreiber von Werbestopper von allen Kosten frei.

Ist eine solche Abmahnung vielleicht rechtswidrig?

Das ist z.B. dann der Fall, wenn nach § 8 Abs. 4 UWG Unterlassungsansprüche missbräuchlich geltend gemacht werden. Also die Abmahnung nicht überwiegend dazu dient Werbung abzuwehren, sondern einen Anspruch auf Ersatz von Kosten entstehen zu lassen. Vor allem wenn es solche sind, die tatsächlich wohl nicht anfallen, da etwaige Erstattungsansprüche in den Mandatsbedingungen direkt an die Rechtsanwälte abgetreten werden. Dabei spielt auch der meines Erachtens überzogene Streitwert für angeblich unverlangt zugesandte postalische Werbung in Höhe von 4000 € pro Verstoß eine Rolle.

Und insbesondere nicht zuletzt die Tatsache, dass Herr Rechtsanwalt Kindermann ebenfalls Geschäftsführer der GDVI Verbraucherhilfe GmbH ist.

Was kann das für mich als Kunden für Folgen haben?

Der Kunde sollte sich bewusst sein, dass ein Verfahren auch ohne das Entstehen von Kosten zeitaufwändig und unter Umständen auch gefährlich sein kann. So kann diesen auch eine negative Feststellungsklage treffen, mit dem Tenor, dass eben ein Unterlassungsanspruch nicht besteht. Sofern die GDVI dem Kunden nicht sodann etwaig entstandene Kosten erstatten sollte oder kann, z.B. durch eine Insolvenz, bleibt der Kunde auf eben diesen Kosten möglicherweise sitzen.

Insofern sollte die Durchführung einer Abmahnung und eines Unterlassungsverfahrens stets gründlich geprüft und nicht unbedingt im Rahmen eines solchen Dienstes durchgeführt werden.

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  • Erst einmal DANKE für diesen Beitrag. Natürlich gehöre ich privat auch zu den Werbemuffeln und dies schon seit Jahren. Ein Eintrag in die robinsonliste.de hält nicht nur den Briefkasten sauber und der Baum für die unerwünschte Werbung muss nicht erst gefällt werden! Aber weil wir hier beim Datenschutz sind, habe ich hier noch einen interessanten Artikel in der haz.de/Nachrichten/Medien/Uebersicht/Werbestopper.de-gibt-Nutzerdaten-weiter gefunden, wo sich jeder Nutzer von Werbestopper fragen sollte ob er seine Daten wirklich an Dritte weitergeben möchte, …

  • So ganz scheinen die von Werbestopper auch nicht an ihre eigenen Versprechen zu glauben. Daher erklären sie auf ihrer Seite gleich noch Alternativen, wie man Werbung loswird: Aufkleber, Robinsonliste, sogar einen Musterbrief bieten sie selber an.

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