Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Arbeitgeber auf Dateien des auch privat genutzten Arbeitsrechners zugreifen kann, wenn diese nicht als „privat“ gekennzeichnet wurden. Zudem kann der Arbeitgeber hierauf auch seine Kündigung stützen. Was heißt das für den Datenschutz des Arbeitnehmers? Weiterlesen