Im Rahmen der zunehmenden datenschutzrechtlichen Klageverfahren gewinnt auch der Berichtigungsanspruch aus Art. 16 DSGVO mehr Bedeutung. In einem inzwischen rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.03.2022 beschäftigt sich das Gericht mit der Frage, welche „unrichtigen Daten“ einem Berichtigungsanspruch aus Art. 16 DSGVO unterliegen. Dabei zeigt das Gericht auf, dass der Nachweis der Unrichtigkeit der verarbeiteten Daten nicht ausreichend zur Begründung einer Berichtigung ist. Weiterlesen