Um die Durchsetzung der Anforderungen der DSGVO im Unternehmenskontext überwachen zu können, räumt die Datenschutz-Grundverordnung den Aufsichtsbehörden in Art. 58 DSGVO umfangreiche Befugnisse ein. Dieser Beitrag soll aufzeigen, wo die Grenzen aufsichtsbehördlicher Untersuchungsbefugnisse liegen. Weiterlesen