Insolvenzverwaltung und Datenschutzrecht – obwohl diese beiden Bereiche auf den ersten Blick wie zwei völlig verschiedene Paar Schuhe aussehen, gibt es hier deutlich mehr Berührungspunkte, als man zunächst denkt. Zu der allerdings mitunter schwierigen Beziehung zwischen dem Insolvenzverwalter und der DSGVO hatten wir bereits berichtet. Hier steht immer wieder die Frage im Vordergrund, ob und inwieweit der Insolvenzverwalter als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO anzusehen ist. Weiterlesen