Straßenverkehr und Datenschutz – ein Dauerbrenner. Ebenso wie der Einsatz von Dashcams. Ein Knall, ein Blechschaden und nun die Frage: Wie kann ich beweisen, dass der Unfallgegner den Schaden verursacht hat? Der BGH hat entschieden, dass Aufnahmen mit Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen zulässig sein können. Das Landgericht Mühlhausen hält diese Rechtsprechung nach Inkrafttreten der DSGVO für nicht mehr anwendbar. Weiterlesen