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Datenschutz – Jahresrückblick 2015 – Teil 2

Datenschutz – Jahresrückblick 2015 – Teil 2

Es folgt der zweite Teil unseres Jahresrückblicks, der die Monate April bis Juni 2015 umfasst.

Der Inhalt im Überblick

April

Die technische Entwicklung von Fortbewegungsmitteln kennt keine Grenzen. So sollen Autos zukünftig nicht nur mit den elektronischen Geräten zu Hause kommunizieren können, sondern sogar mit Ampeln. Auch der Markt von sog. intelligenten Fahrrädern entwickelt sich stets weiter. So gibt es ein Valor-Rad von Vanhawks, das eine eingebaute Navigationsfunktion hat, die mit dem Smartphone des Radfahrers zusammenarbeitet. Das Konzeptrad MRSC Connected hat im Rahmen einen fest eingebauten GPS-Sensor und einen Rechner mit integriertem Mobilfunkmodul.

Wer sich mit seinen Freunden oder Bekannten zum Fahrradfahren verabreden möchte, kann das Tool Doodle nutzen. Der Einsatz von Terminplandienst Doodle ist in datenschutzrechtlicher Hinsicht nicht ganz ohne, da kein wirksamer Zugriffsschutz gewährleistet ist. Positiv hervorzuheben ist, dass sich Doodle auch ohne Registrierung nutzen lässt.

Das Amtsgericht Nienburg hat sich mit der Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen in einem Strafverfahren ausgesprochen. Grundsätzlich ging es in dem zugrunde liegenden Fall um eine mögliche Nötigung mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, die das mutmaßliche Opfer mit der Dashcam dokumentierte. Der Nienburger Richter befand die Aufnahmen der Dashcam im vorliegenden Fall als zulässig, da das Opfer die Kamera erst nach erstmaligem Bedrängen durch den Angeklagten eingeschaltet hatte und es sich daher um eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung handelte.

Im Frühling stellte sich heraus, dass der Bundesnachrichtendienst (BND), der eigentlich für die Abwehr von Wirtschaftsspionage zuständig ist, sich daran sogar beteiligte und mit der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) enger zusammenarbeitete als er eigentlich durfte.

Mai

Im Mai wurden sämtliche Nutzer von PayPal per E-Mail über geänderte Nutzungsbedingungen und Datenschutzgrundsätze informiert. PayPal räumte sich demnach selbst die Möglichkeit ein, neben Daten, die zur Nutzung des Dienstes erforderlich sind, auch weitere Daten an andere Unternehmen oder Behörden zu übermitteln. Die von PayPal ebenfalls zur Verfügung gestellte Liste der potentiellen Empfänger von Daten füllt ein 57-seitiges PDF-Dokument. Die PayPal-Nutzer hatten genau zwei Möglichkeiten – entweder sich mit den neuen Bedingungen einverstanden zu erklären oder das Konto zu kündigen.

Wesentlich erfreulicher war die Nachricht, dass Microsoft Office 365 sowie Google Analytics unter bestimmten Voraussetzungen datenschutzkonform eingesetzt werden kann. Ob die Folgen der Safe Harbor-Entscheidung hier Änderungen mit sich bringen, werden wir Ende Januar 2016 sehen.

Weniger erfreulich war, dass Unbekannte – vermutlich ein ausländisches Geheimdienst – die IT-Systeme des Bundestages angegriffen haben. Neben Dienstcomputern in den Gebäuden des Bundestags waren offenbar auch etliche Rechner in Wahlkreisbüros von Abgeordneten betroffen.

Juni

Im Juni gab es das Phänomen, dass auf Facebook die Profilbilder von vielen Usern sehr ähnlich in Regenbogenfarben gezeigt wurden. Dahinter steckte sich die „kollektive Meinungsäußerung“, die als Reaktion auf die Entscheidung des obersten Gerichtshofs zur Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe gepostet wurden.

Die Regenbogen-Profilbilder könnten durch das „Celebrate-Pride“ Tool generiert werden, welches Facebook seinen Nutzern zur Verfügung stellte und mittels dessen sich ein Regenbogenfilter über das eigene Profilbild legen ließ. Eine sehr nette Action, obwohl sich die Frage aufzwingt, ob Facebook die über die Regenbogen-Bilder gesammelten Daten auswertet. Die Möglichkeit dazu besteht zumindest.

Nur ein Bruchteil der Internet-Nutzer ist wirklich in der Lage, Maßnahmen zu treffen, um einigermaßen Kontrolle darüber zu behalten, welche Informationen er im Internet über sich preisgibt. Mehr Privatsphäre im Internet sollte es mit eBlocker geben. eBlocker ist eine kleine Box, die Nutzer direkt an den Router anschließen können. Dadurch sollen alle mit dem Netzwerk verbundenen Geräte vor Online-Werbung und Tracking geschützt werden. eBlocker kann bei Indiegogo käuflich erworben werden.

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