Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat sich in einem Vermerk der Frage gewidmet, ob betroffene Personen in den gänzlichen oder teilweisen Verzicht auf technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO einwilligen können. Wir fassen die wichtigsten Argumente zusammen und stellen die Bedeutung für den Datenschutzalltag heraus. Weiterlesen