Nicht selten kommt es vor, dass keine ausformulierte Äußerung zu einem Sachverhalt vorliegt und der Verantwortliche eine mögliche Einwilligung nicht schwarz auf weiß vorliegen hat. Das OLG Dresden beschäftigte sich mit der Frage, wann man aus dem Verhalten des Betroffenen auf eine Einwilligung (konkludente Einwilligung) schließen kann und welche Anforderungen daran zu knüpfen sind. Weiterlesen