Unternehmen blühen bei Datenschutzverstößen weitreichende finanzielle Einbußen. Abschreckend ist bekanntermaßen vor allem das hohe Bußgeld der Aufsichtsbehörden nach Art. 83 DSGVO. Doch auch die Ansprüche der in ihren Rechten verletzten Personen auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO kann das Unternehmen einer finanziellen Bedrängnis aussetzen. Welche Anforderungen an die erlittenen Schäden zu stellen sind, wird nachfolgend anhand von zwei kürzlich ergangenen Urteilen beleuchtet. Weiterlesen