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Hamburger Polizei: Datei über gewaltbereite Fußballfans rechtswidrig

Hamburger Polizei: Datei über gewaltbereite Fußballfans rechtswidrig

Seit Mitte 2006 führt die Hamburger Polizei eine geheime Datei über gewaltbereite Fußballfans. Nachdem die Polizei zunächst bereits die bloße Existenz der Datei bestritten hatte, stellt sich nun heraus, dass anscheinend auch rechtswidrig Daten unbeteiligter Personen erfasst wurden.

Existenz einer eigenen Datei bisher bestritten

Bisher bestritt die Polizei die Existenz einer eigenen Datei über potentielle Gewalttäter.

„Tatsächlich hatte die Polizei noch im Sommer 2014 die Existenz einer eigenen Datei zur Speicherung von Gewalttätern aus dem Sportbereich verneint. Damals hatte Burkhard Masseida, Mitglied der Piratenpartei, nach Transparenzgesetz wissen wollen, ob, ähnlich wie in Berlin, „auch bei der Polizei Hamburg eine entsprechende eigene Datei über Sportgewalt geführt wird“. Das Landeskriminalamt antwortete ausweislich des im Portal „fragdenstaat.de“ dokumentierten Schriftwechsels am 29. Juli 2014, „dass die Polizei Hamburg verbunden ist mit der Ihnen bekannten Datei ‚Gewalttäter Sport‘ des Bundeskriminalamts (BKA), darüber hinaus jedoch keine eigene derartige Datei führt“.

berichtet das Hamburger Abendblatt.

Durch eine Kleine Anfrage der Linken war Mitte Januar bekannt geworden, dass die Hamburger Polizei in der Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ knapp 2.200 Personen aus dem Bereich Fußball registriert hat. Eine Mitteilung über die Speicherung haben die betroffenen Personen nicht erhalten. In der Senatsantwort hieß es, dass keine Informationspflicht bestehe. Der Senatsantwort zufolge waren in der Datei neben Namen und Adressen der Beschuldigten und Verdächtigen auch Fotos sowie Informationen zu Kontakt- und Begleitpersonen gespeichert.

Erfreulicherweise sind inzwischen immerhin etwa 900 Personen wieder aus der Datei gelöscht worden.

Datei über gewaltbereite Fußballfans verstößt gegen Grundrechte

Nach Ansicht des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar ist die Datei rechtswidrig und sollte umgehend gelöscht werden:

„Das Ausmaß der Speicherung von Betroffenen, gerade aber auch von Kontakt- und Begleitpersonen unter Vernachlässigung grundlegender datenschutzrechtlicher Anforderungen ist nicht akzeptabel.“

Bei einer Prüfung der Datei stellten Datenschützer gravierende Mängel fest:

  • Daten zahlreicher Kontakt- und Begleitpersonen waren über die gesetzlich festgelegte Frist hinweg gespeichert.
  • Bei einem nicht unerheblichen Teil der Verdächtigen und Beschuldigten konnte die Erforderlichkeit der Speicherung nicht positiv festgestellt werden.
  • Die Datei erhielt unter anderem Informationen über Punks, Skinheads, Rocker oder russische Aussiedler, welche seit längerem gar nicht mehr in der Zuständigkeit der zugriffsberechtigten Stellen lag.
  • Die Datei enthielt Daten eines Kindes, die gar nicht in die Datei hätten aufgenommen werden dürfen.

Verteidigung gegen Datensammelwut unmöglich

Es ist doch immer wieder erschreckend, was hinter den Kulissen abläuft. Was die ganze Sache so gefährlich macht ist, dass man sich gegen diese Art der der Datensammelwut nur schwer zur Wehr setzen kann, denn im Zweifel besteht weder eine Kenntnis von der Existenz der Datenbank an sich, noch von der Speicherung der eigenen Daten in einer solchen Datei. Und inwiefern sie wirklich dazu geeignet ist, zur Gewaltprävention beizutragen bleibt dahingestellt.

Festzuhalten ist, dass das Vorgehen gegen jegliche rechtlichen Grundsätze verstößt. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang unter anderem der Grundsatz der Zweckbindung, der Transparenz, der Erforderlichkeit und der Datensparsamkeit. Solche Dateien führen zu einer Stigmatisierung und stellen unschuldige Personen unter Generalverdacht.

Und seien Sie doch mal ehrlich, möchten Sie in einer solchen Datei erfasst werden, obwohl Sie gar nichts (rechtswidriges) getan haben?

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  • Also ich finde, nicht Verwerfliches an so einer Datei. Wer unbescholten ist, wird dort auch sicher nicht auftauchen. Und mal ehrlich – genauso sollte Polizeiarbeit m.E. nach aussehen, Daten sammeln, auswerten und ggf. anderen Stellen zur Verfügung stellen.

    • Ja genau, solange es nur die anderen trifft, ist das ja nichts Verwerfliches aus Ihrer Sicht. Und wenn die Polizei Daten zu einer Person speichert, hat die Person natürlich 100%ig Dreck am Stecken. Die Polizei hat immer recht, lügt und vertuscht niemals und ist stets objektiv und unvoreingenommen. Wofür braucht es schon Beweise und Urteile durch Richter, wenn die Polizei doch viel besser anhand von vagen Verdachtsmomenten, Unterstellungen und Vermutungen viel besser beurteilen kann, ob jemand unbescholten ist oder nicht. Da können wir doch gleich die Unschuldsvermutung, die Richter und Gerichte abschaffen.

      Psst: „Wer unbescholten ist, wird dort auch sicher nicht auftauchen.“
      Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen, einmal in Ihrem Leben als unbescholtener Bürger in die Mühlen des Polizei- und Justiz-Apparats zu geraten. Wenn Ihnen dann als zu Unrecht Beschuldigter Ihre wirtschaftliche Existenz vernichtet wird (Job weg, Einkommen weg) und Ihr Sozialleben ruiniert ist (Frau/Mann weg, durch Familie und Nachbarn geächtet), dann werde ich Sie an Ihrem Schlafplatz unter Brücke besuchen, Sie auslachen und Ihnen einen passenden Strick mitbringen.

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