E-Discovery – ein nettes Wort für etwas, das deutsche Datenschützer nicht gerne hören. Worum geht es: In den USA ist jede Partei im Vorfeld eines Zivilprozesses verpflichtet, der Gegenseite auf Anforderung umfangreiche Unterlagen herauszugeben. Das Discovery-Verfahren dient dazu, dabei verfahrenserhebliche Beweise zu ermitteln und sicherzustellen. Heutzutage wird die briefliche Kommunikation mehr und mehr durch den elektronischen Austausch via E-Mail und Social Media ersetzt. Viele Informationen liegen gar nur noch in elektronischer Form vor – E-Discovery ist geboren. Weiterlesen →