Gegenstand des Verfahrens war eine fragwürdige Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, welche in Tausenden von Fällen angewendet wird, um die Identität und Herkunft von Asylbewerbern festzustellen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang am 16. Februar 2023 (Az. 1 C 19.21) das erstinstanzliche Urteil des VG Berlin bestätigt und festgestellt, dass die Durchsuchung des Handys einer Asylsuchenden im Jahr 2019 durch das BAMF rechtswidrig war. Weiterlesen