Mit Urteil vom 18.02.2014, Az.: 3-10 O 86/12 hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass der Einsatz der Software Piwik bei Fehlen eines jederzeit abrufbaren Hinweises auf die Möglichkeit des Widerspruchs zur Erhebung und Verwendung der Daten, insbesondere zu Beginn des Nutzungsvorgangs datenschutzrechtswidrig und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Weiterlesen