„Was lange währt, wird endlich gut“ – dass dieser Satz auch einmal auf Google im Hinblick auf das Thema Datenschutz zutreffen könnte, hätte wohl nach den monatelang andauernden Diskussionen um den Analysedienst Google Analytics keiner mehr gedacht… insbesondere nachdem selbst der Hamburgische Datenschutzbeauftragte negativ damit aufgefallen war, ein nicht datenschutzkonformes Analysetool auf seiner Webseite einzusetzen, wurde der Druck auf Aufsichtsbehörden und Google immer größer.
Der Inhalt im Überblick
Datenschutzkonformer Einsatz
Durch gemeinsame Gespräche zwischen Google und dem Düsseldorfer Kreis ist es nun gelungen, eine datenschutzkonforme Ausgestaltung des Analysedienstes zu erreichen. Laut Webseite des Hamburger Datenschutzbeauftragten wurde sich insbesondere auf folgende Punkte geeinigt:
- Den Nutzern wird die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt. Google stellt ein so genanntes Deaktivierungs-Add-On zur Verfügung, dass nun alle gängigen Browser berücksichtigt.
- Auf Anforderung des Webseitenbetreibers wird das letzte Oktett der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers mehr möglich ist. Die Löschung erfolgt innerhalb Europas.
- Mit den Webseitenbetreibern soll ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgeschlossen werden.
Außerdem habe Google angekündigt, die Verbesserungen europaweit umzusetzen.
Happy End
Diese Mitteilung klingt tatsächlich nach einem Happy End und auch so, als ob sich die etwas härtere Gangart der deutschen Aufsichtsbehörden gegen Google ausgezahlt hat.
Denn sogar ein Muster für den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung hält Google inzwischen bereit, was sogar die Kontrollrechte des Auftraggebers berücksichtigen will.
Die Aufsichtsbehörde Hamburg bietet außerdem als Hilfestellung noch Hinweise für Webseitenbetreiber an. Denn der Datenschutzbeauftragte betonte, dass weiterhin der Webseitenbetreiber für den datenschutzkonformen Einsatz verantwortlich sei. Und das heißt eben auch, dass dieser dafür Sorge tragen müssen, den Vertrag nach § 11 BDSG zu unterschreiben. Man darf gespannt sein, wie viele dies letztendlich sein werden. Denn schließlich weiß man nie, wie es nach dem Abspann weiter geht…
Ausführliche Anleitung für Webmaster
Hier finden Sie eine genaue Anleitung um Google Analytics datenschutzkonform einzusetzen: