Die „Rechte der betroffenen Person“ sind nach Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in aller Munde. Manche Firmen haben Ihre Hausaufgaben zur DSGVO gemacht und präsentieren Ihre Lösungen. Am Beispiel Apple zeigt sich gerade, wie umfassend die Datenbestände sind, über die informiert werden soll. Weiterlesen