Das Infektionsschutzgesetz wurde aktualisiert und bringt neue Regelungen mit sich – unter anderem zur Erfassung des 3G-Status von Beschäftigten. In kürzester Zeit mussten Konzepte für Betriebe geschaffen werden, um diese Regelungen umzusetzen. Datenschutzrechtlich gab es dabei einiges zu bedenken. Nun gibt es auch erste Handreichungen der Datenschutzaufsichtsbehörden, anhand derer das eigene Konzept optimiert werden kann. Weiterlesen