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Drohnen-Verordnung: Effektive Kontrolle der neuen Regeln unklar

Drohnen-Verordnung: Effektive Kontrolle der neuen Regeln unklar

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung verabschiedet, die für Drohnen und Modellflugzeuge gilt. Die Nutzung unbemannter Fluggeräte wird eingeschränkt aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich des Datenschutzes. Wird der Schutz der Privatsphäre durch die Verordnung jedoch – wie vom Bundesverkehrsminister Dobrindt beabsichtigt – tatsächlich verbessert?

Gewährleistung des Datenschutzes durch Flugverbotszonen

Potentiell Betroffene sind in erster Linie alle Personen, deren Daten durch Drohnen erfasst werden können. So bestehen Betriebsverbote über besonders sensible Gebiete und Anlagen. Dazu zählen auch und insbesondere Menschenansammlungen und Einsatzorte der Polizei und Rettungskräfte. Dass zur Gewährleistung des Datenschutzes solche Flugverbotszonen gerechtfertigt sind, ist offensichtlich: Die Drohnenbeobachtung von Personen, die z.B. an einer politischen Demonstration oder an einem Unfall oder einer polizeilichen Strafverfolgung beteiligt sind, bezieht sich auf besonders schützenswerte Daten im Sinne von § 3 Abs. 9 BDSG: Gesundheitsdaten oder Daten zur politischen Meinung oder Religion.

Darüber hinaus ist der Drohnenbetrieb mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngrundstücken verboten. Aber auch unabhängig vom Gewicht der Drohne dürfen Wohngrundstücke nicht überflogen werden, wenn die Drohne optische, akustische oder Funksignale empfangen, speichern oder übertragen kann.

Es genügt allein die hierauf bezogene technische Möglichkeit der Drohne. Es ist hingegen nicht notwendig, dass die Drohne tatsächlich personenbezogene Daten erhebt, speichert oder übermittelt.

Plakette auf allen Drohnen

Betroffener ist ferner der Nutzer der Drohne. So muss an jeder flugtauglichen Drohne eine Plakette mit Name und Adresse des Eigentümers angebracht werden. Die Plakettenpflicht trifft jede Drohne unabhängig vom Gewicht der Drohne und ist zu begrüßen.

Die Plakette erleichtert im Schadensfall die Identität des Nutzers zu ermitteln. Im Flugraum verloren gegangene Drohnen lassen sich so einem bestimmten Besitzer zuordnen.

Zwar dürfte die Drohnen-Verordnung für mehr Rechtssicherheit sorgen. Die Tauglichkeit der Drohnen-Verordnung muss sich in der Praxis indes erst erweisen. Unklar ist, wie es der zuständigen Luftfahrtbehörde gelingen soll, die Flugverbotszonen beim Drohnenbetrieb effektiv zu kontrollieren: Eine wachsende Herausforderung bei derzeit mehr als 400.000 unbenannten Fluggeräten – Tendenz steigend.

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  • Schon aus Datenschutz-Sichtweise sollte man auf Distanz zum Adressaufkleber gehen. Wenn die Behörden sowas schon einführen, dann sollte da auch wie im Strassenverkehr agiert werden. Dort gibt es die KFZ-Kennzeichen, die nicht sofort auf den Besitzer schliessen lassen sondern erstmal als Pseudonym fungieren. Klebe ich eine falsche Adresse auf die Drohne, wäre das Thema sowieso obsolet, sofern es keine zentrale Registratur gibt. Gibt es sie, dann sollte auch der Drohnenflieger das Recht auf Anonymisierung und Pseudonymisierung dieser Kennzeichnung haben (§3, Abs 6, 6a, BDSG). Da hat die Politik mal wieder schnell geschossen, ohne dem Datenschutz ausreichend Achtung zu schenken. Datenschutz nur für evtl. Beobachtete (Kameradrohnen, etc.)?
    Anderes Thema: Wieviele Fahrräder gibt es in Deutschland? Und wieviele Unfälle passieren damit täglich? Und wo ist da die Registrierung? ;-)

    • Danke für den zutreffenden Hinweis. Aus Sicht des Datenschutzes wäre eine Pseudonymisierung der Kennzeichnung sicher wünschenswert. Ich vermute allerdings, dass die Politik die hohen Bürokratiekosten scheut, die mit einem Drohnenregister zusammenhängt. Aber ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass im Falle einer starken Zunahme von Unfällen die Politik nachsteuert und eine generelle Registrierungspflicht für Drohnen mit pseudonymisierten Kennzeichen einführt.

  • Nicht eher „unbe m annte“ Fluggeräte? Aber „unbe n annte“ – vor Kennzeichnung – passt auch! ;) Danke für den interessanten Beitrag!

  • Weshalb nicht in großer Höhe Wohnsiedlungen überfliegen. Das ist anonymer als ein Sportflugzeug, Drachenflieger oder insbes. NSA oder sonstige Spionage? Dadurch wird die Drohnenfliegerei doch äußerst eingeschränkt und unatraktiv. Was ist, wenn ich entlang einer Straße fliege und Wohngrundstücke zu sehen sind? Wieviel Schaden an Personen gibt es durch Drohnen und wieviel durch Hunde. Weshalb brauchen Hunde nicht eine Plakette mit Anschrift des Halters. Da fehlt doch die Gleichbehandlung.

    • Und was heißt große Höhe? Wer soll das überwachen? Würden sich die Drohnenpiloten denn freiwillig an diese Höhe halten? Wohl kaum. Flugzeuge im Luftraum werden m.W. überwacht, private Drohnen nicht…

      Und der Vergleich mit Hunden ist absolut an den Haaren herbeigezogen. Dazu kommt, das ein Hund ist in Deutschland gechipt oder tätowiert ist. Die Kennzeichnung ist also vorhanden.

  • Was soll der ganze Quatsch um die Gefährlichkeit von Drohnen? Wieviel schwere oder tödliche Unfälle gibt es im Jahr, die von Drohnen verursacht sind? Und dann die Höhenbegrenzung, wo doch sowieso in Sichtweite geflogen werden darf.
    Was ist mit den vielen Hobbymotorradfahrern, die über öffentliche Straßen brettern. Die verursachen doch eine Vielzahl von schweren Unfällen. Wäre es dann nicht besser, Motorradfahrer nur auf Autobahnen zuzulassen und dann mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 kmh. Wenn es dann Zufahrten zu den Autobahnen geben muss können die ja auf 60 Kmh begrenzt werden. Ist doch genau so ein Unsinn wie Drohnen auf eine Höhe von 100 mtr zubegrenzen. Hier hat man wohl mit der Drohnenverordnung eine kleine Minderheit getroffen um sich für die Mehrheit der Bevölkerung auf die Schnelle Sympathie zu verschaffen.

  • Multikopter mit Namen und Anschrift versehen ..? Da kann man ja gleich den Personalausweis und den Haustürschlüssel dranhängen. Wann kommt den endlich der Moment, wo jeder Bundesbürger mit einem Namensschild versehen sein muss. Es gibt doch schließlich genug Fußgänger, die Schaden verursachen oder sich nicht rechtskonform verhalten. Besser wäre jedoch ein Strichcode am Hals oder sogar ein Chip wie Bello.

  • Das ganze Thema 100 m soll ja lt. Einspruch im Bundesrat noch mal überarbeitet werden. Es gibt aber ganz neue Herausforderungen. Was macht man mit den autonom fliegenden Drohnen ? Erste Inspektionsdrohnen mit Brennstoffzellen fliegen mittlerweile mehrere Stunden und haben eine Reichweiste von über 100 km. Demnächst gibt es auch die ersten bemannten Multicopter. Der Ehang 184 soll als autonom fliegende Passagierdrohne in Dubai in einer Höhe bis zu 300 m und einer Geschwindigkeit von 100 km/h eingesetzt werden.

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