Kinder verdienen in allen Lebensbereichen einen besonderen Schutz – nicht nur im privaten Bereich, sondern insbesondere auch im unternehmerischen Kontext. Das sieht die Datenschutz-Grundverordnung glücklicherweise auch so. In Erwägungsgrund 38 der DSGVO ist nachzulesen, dass sich der Schutz der DSGVO sich besonders auf die Verwendung von Kinderdaten für Werbezwecke und die Erhebung von Kinderdaten bei der Nutzung von Diensten, die Kindern direkt angeboten werden, bezieht. Aber wie genau ist dies im unternehmerischen Alltag umzusetzen? Am Beispiel der Datenschutzerklärung und der Einholung einer Einwilligung sollen die Möglichkeiten und Fallstricke aufgezeigt werden. Weiterlesen