In seinem Urteil vom 13.05.2022 bekräftigt das OLG Köln die bereits vorherrschende Ansicht zur enormen Reichweite und Durchsetzungskraft des datenschutzrechtlichen Auskunftsrechts der Betroffenen. Sämtliche Vorwürfe der rechtsmissbräuchlichen Vorgehensweise und Ausnutzung des Datenschutzrechts zur Vorbereitung vermögensrechtlicher Ansprüche werden entkräftet. Welche Erwägungen das Gericht in seiner Entscheidung hierzu anstellte und warum das Auskunftsrecht wohl eines der stärksten Betroffenenrechte darstellt, lesen Sie hier. Weiterlesen