Laut Wikipedia werden als „Gütesiegel‚ Gütezeichen oder Qualitätssiegel grafische oder schriftliche Markierungen an Produkten bezeichnet, die eine qualitative Aussage geben sollen und oft einen besonderen Bekanntheitsgrad haben.“ Dabei gibt es im Bereich des Datenschutzrechts sowohl die Möglichkeit der Produktzertifizierung als auch die der Unternehmenszertifizierung. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass sich Produktzertifizierungen auf angebotene Gegenstände und Dienstleistungen oder automatisierte Verfahren beziehen, während sich Unternehmenszertifizierungen auf den Nachweis des Datenschutzes in ganzen Organisationen beziehen. Soweit die Theorie. Weiterlesen →