Mit Urteil vom 25.03.2020 (Az. 13 C 160/19) hat das Amtsgericht Pforzheim dem Kläger wegen eines Verstoßes eines Psychotherapeuten gegen die DSGVO ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 4.000 Euro zugesprochen. Der verklagte Psychotherapeut hat unerlaubt Daten an Dritte übermittelt. Was sich genau im konkreten Fall zugetragen hat und was die Hintergründe des Falles sind, lesen Sie hier. Weiterlesen