Künftig soll der Patient per Smartphone steuern können, welcher Arzt welche Befunde einsehen kann. Patienten, die über kein Smartphone verfügen, werden dabei nicht berücksichtigt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hält diese Pläne für rechtswidrig. Der Streit um die elektronische Patientenakte geht damit weiter. Weiterlesen