Für Unternehmen fällt im Zusammenhang mit den Aufsichtsbehörden – spätestens mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – stets ein Begriff: Die Geldbuße. Doch dieser eher negativ behaftete Ruf der Datenschutzaufsichtsbehörden, soll in diesem Artikel einmal relativiert werden.
Der Inhalt im Überblick
Der Landesdatenschutzbeauftragte, dein Freund und Helfer
Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben zunächst die Aufgabe, die Einhaltung der Gesetze zum Datenschutz zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung mit entsprechenden Sanktionen zu reagieren.
Die gesetzliche Grundlage für die Aufgaben der Aufsichtsbehörden findet sich in § 38 BDSG. Dort heißt es unter anderem:
„Die Aufsichtsbehörde kontrolliert die Ausführung dieses Gesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz, soweit diese die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten oder die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien regeln…“
Doch die Rolle der Aufsichtsbehörde beschränkt sich nicht ausschließlich auf die Kontrolle, wie § 38 BDSG weiter anordnet. Ihr kommt auch eine beratende Funktion zu und ist als Anlaufstelle für datenschutzrechtliche Fragen anzusehen:
„Sie berät und unterstützt die Beauftragten für den Datenschutz und die verantwortlichen Stellen mit Rücksicht auf deren typische Bedürfnisse.“
Entsprechende und noch wesentlich detailliertere Regelungen zu den Aufgaben und Befugnissen der Aufsichtsbehörden finden sich in der DSGVO in den Art. 51-59 und Art. 31.
Wo erhalte ich Informationen von „meiner“ Aufsichtsbehörde?
Jedes Bundesland hat seine eigene Datenschutzaufsichtsbehörde. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der nicht-öffentlichen Stelle. Mit Ausnahme von Bayern sind die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer sowohl für den nicht-öffentlichen, als auch für den öffentlichen Bereich zuständig.
Die Aufsichtsbehörden veröffentlichen regelmäßig hilfreiche Informationen zum Datenschutz auf ihren Homepages. Insbesondere sind die einsehbaren Orientierungshilfen zu verschiedenen Datenschutz-Themen für eine Durchsicht zu empfehlen. Diese sollen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, als auch den fachlich involvierten Mitarbeitern eines Unternehmens als hilfreiche Richtlinie in der Datenschutz-Praxis dienen, sind aber auch für jeden Einzelnen eine praktische Gelegenheit sich in relevante Datenschutz-Themen einzulesen.
Auf den Webseiten der Aufsichtsbehörden finden sich zusätzlich noch viele weitere hilfreiche Informationen, wie aktuelle Mitteilungen, Tätigkeitsberichte, Infoblätter & Flyer sowie FAQs.
Im Folgenden werden die einzelnen datenschutzrechlichen Aufsichtsbehörden inkl. Links zur jeweiligen Homepage aufgelistet.
Aufsichtsbehörden für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich:
- Baden-Württemberg: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink
- Bayern (öffentlicher Bereich): Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri
- Bayern (nicht-öffentlicher Bereich): Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA),Thomas Kranig
- Berlin: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk
- Brandenburg: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge
- Bremen: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer
- Hamburg: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar
- Hessen: Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch
- Mecklenburg-Vorpommern: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller
- Niedersachsen: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel
- Nordrhein-Westfalen: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Helga Block
- Rheinland-Pfalz: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann
- Saarland: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Monika Grethel
- Sachsen: Der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Andreas Schurig
- Sachsen-Anhalt: Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Dr. Harald von Bose
- Schleswig-Holstein: Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Marit Hansen
- Thüringen: Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Dr. Lutz Hasse
- Oberste Bundesbehörde: Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff
Einfach mal durchklicken
Bei Interesse empfielt es sich, die jeweilige Homepage seiner Aufsichtsbehörde einfach mal anzuschauen. Neben den bereitgestellten Dokumenten als Hilfestellung, sollte man dort auch stets über aktuelle und brisante Entwicklungen rund um den Datenschutz informiert werden.
Auch den datenschutzrechlichen Aufsichtsbehörden ist bewusst, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht immer einfach umzusetzen sind und versuchen durch die Bereitstellung von Informationen – zumindest ein Stück weit -, für Klarheit zu sorgen.
Bezüglich der bereitgestellten Orientierungshilfen, sind bspw. folgende Links zu empfehlen:
Als externer DSB habe ich mit dem BayLDA bis jetzt nur gute Erfahrungen gemacht. Bei schriftlichen Anfragen muss man mit einer gewisssen Bearbeitungszeit rechnen, aber man bekommt immer eine Rückmeldung.