Mit dem unanfechtbaren Beschluss vom 22.06.17 hat das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Ende 2015 gesetzlich eingeführte und ab dem 1. Juli 2017 zu beachtende Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist (hier die Pressemitteilung). Welche Folgen dieser Beschluss hat, zeigen wir im Folgenden. Weiterlesen