Der Bundesrat hat heute den umstrittenen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des TKG im Bereich der Bestandsdatenauskunft nicht gestoppt. Die letzten Hoffnungen der Datenschützer, Netzgemeinde und der Grünen lagen bei ihm. Nun gelangt der Gesetzesentwurf aber nicht in den Vermittlungsausschuss, wo er hätte eventuell noch geändert werden können.
Der Inhalt im Überblick
Auskunft zur Identitätsermittlung
Mit der Neuregelung zur Bestandsdatenauskunft wird es bestimmten staatlichen Stellen erheblich erleichtert, die Identität eines Internet- oder Handynutzers in Erfahrung zu bringen.
Zu den Bestandsdaten gehören Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden, § 3 Nr. 3 TKG. Damit sind u.a. Name, Adresse, Geburtsdatum, Gerätenummern, einer Person erfasst, die sich hinter einer IP-Adresse oder Handynummer befindet.
Auch bei Ordnungswidrigkeiten
Diese Daten können nach dem jetzt durchgewunkenen Gesetzesentwurf sogar wegen Ordnungswidrigkeiten (OWI) beim Provider erfragt werden. Eine Beschränkung auf bestimmte OWI ist nicht vorhanden. Hierrunter fallen beispielsweise OWI im Verkehrsrecht, wie das Falschparken, aber auch der Verstoß gegen die Impressumspflicht, die nach § 16 TMG Abs.2 Nr.1 TMG ebenfalls eine bußgeldbewerte Ordnungswidrigkeit darstellt. Wie ein ordnungsgemäßes Impressum auszusehen hat haben wir bereits in unserem Blog kurz beschrieben.
Übermittlung von PIN/PUK und Passwort
Eine Neuregelung in § 113 Abs.1 Satz 2 TKG-E sieht zudem die Übermittlung von Zugangsdaten vor. Hierrunter dürften z.B. PIN und PUK eines Handys bzw. der SIM-Karte oder E-Mail Passwörter fallen. Allerdings ist hierfür ein richterlicher Beschluss nötig. Daneben wurden mit der Gesetzesänderung die Pflichten zur Benachrichtigung der Betroffenen ausgeweitet.
Wie Heise zutreffend berichtet, wäre auch die De-Mail von der Passwortabfrage grundsätzlich betroffen, wenn man den Dienst als Telekommunikationsdienst einstuft. Der als sichere Kommunikation angepriesene Service verliert damit leider erheblich an Vertrauen.
Verfassungsbeschwerde?
Der nächste Schritt wird wohl wieder eine Verfassungsbeschwerde sein. So berichtete die Zeit im März schon, dass Patrick Breyer (Piraten) ankündigte, auch gegen die Neuregelung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Einerseits finde ich die Neuregelung ja gut (Impressum, Delikte usw.) aber dass einfach so die Person hinter einer IP-Adresse identifiziert werden kann, finde ich weniger gut. Wieder ein Schlag gegen die Netzfreiheit.