Die Nutzung von Videokonferenzsystemen ist aus datenschutzrechtlicher Sicht stets ein schwieriges und komplexes Thema. Hinzu kommen Auswahlschwierigkeiten durch die, im Vergleich zu den großen US-Konzernen, eher geringe Anzahl europäischer Anbieter. Da nach den Weihnachtsferien die Schulen überwiegend ihren Betrieb per Distanzunterricht wiederaufnehmen, hat sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz nun in Bezug auf US-Videokonferenzsystemen an Schulen und deren Nutzung geäußert und Empfehlungen abgegeben. Weiterlesen