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Unister erneut am Pranger: Auch Datenschutzvorschriften werden allenfalls bedingt eingehalten

Die Firma Unister, welche u.a. die Portale ab-in-den-urlaub.de und fluege.de betreibt, stellt sich anscheinenden nicht gerade als Musterbeispiel rechtlicher Unbescholtenheit dar. Bereits im Sommer wurden erhebliche Vorwürfe wegen vermeintlicher Abzocke laut, auch eine datenschutzrechtliche Überprüfung der Website unsererseits ergab damals eindeutigen Verbessungsbedarf. Weiterlesen