Und weiter geht’s mit Teil 3 unseres Jahresrückblicks, der einen Einblick in die datenschutzrechtlich relevanten Ereignisse der Monate Juli bis September gibt:
Juli
Kein Entkommen mehr möglich! Im Juli erreichte uns eine neue Studie der Princeton Universität, die belegt, dass Canvas Fingerprinting als Tracking-Methode auf dem Vormarsch ist. Der Studie zu folge wird bereits auf 5,5% von 100.000 weltweit besuchten Webseiten diese Trackingmethode eingesetzt – die Verbreitung ist beeindruckend. Anders als bei Cookies, die man selbst durch Browsereinstellungen unterdrücken kann, agiert das Fingerprinting vollkommen unbemerkt im Hintergrund.
In Russland, einem autoritären Staat, der vom Geheimdienst faktisch gesehen gelenkt wird, erließ das Parlament ein neues Gesetz zur Regulierung globaler Internetdienste und sorgte in Datenschutzkreisen damit für Furore. Erklärtes Ziel: Schutz der russischen Bürger durch Verpflichtung, Daten eigener Bürger nur auf Servern zu speichern, die physisch in Russland liegen. Wahrscheinlicheres Ziel ist wohl die Kontrolle sozialer Medien und damit die weitere Abschottung der eigenen Bürger von der Welt.
August
Im August wurde ein wichtiger Schritt für den Datenschutz getan! Die Bundesrepublik Deutschland hat aus Anlass von zwei EuGH-Klagen einen Gesetzesentwurf eingebracht, der das Amt der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bis 2016 aus der Zugehörigkeit und damit Weisungsgebundenheit des BMI herauslösen und zu einer eigenen obersten Bundesbehörde machen soll. Wir werden sehen, ob und wie dies verwirklicht wird.
Als Deutsche kennen wir die Fesseln der Bürokratie genug. Auch die EU lässt sich da nichts nehmen. Im Sommer beschloss die EU-Kommission die Einführung eines EU-weit geltenden Logos für die Benutzung von RFID-Chips. Das RFID-Chips ein sehr effektives Mittel zur vielfältigen Überwachung ist, wissen wir nicht erst seit gestern. Man mag die heutige Bürokratie daher verfluchen, nichts desto trotz wird der Verbraucher über die Aufklärung aber dankbar sein.
September
Im Spätsommer erreichte uns die Meldung, dass laut dem Bundesverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) Datenschutzbeauftragten die notwendige Qualifikation für ihre Tätigkeit fehle. Marco Biewald, Sprecher des BvD, äußerte sich dahingehen, dass
„zwar viele eine theoretische Ausbildung hätten. Zahlreiche wüssten aber nicht, wo in einem Unternehmen etwa die Risiken in einem Netzwerk lauerten.“
Einzige Voraussetzung ist laut Gesetz „Fachkunde“ und „Zuverlässigkeit“. Bereits seit dem Ulmer Urteil wissen wir jedoch, dass zur Tätigkeit mehr notwendig ist!
Aus Dänemark erreichte uns eine recht befremdliche Nachricht von einem Überwachungsprojekt, das die Bewegungen von Obdachlosen mit Hilfe eines Peilsenders aufgezeichnet und analysiert hat. Angeblich geht es bei der dauerhaften Überwachung darum die bestehenden Hilfsangebote an die Bedürfnisse der Obdachlosen anzupassen. Eine derartige Überwachung ist jedoch extrem kritisch zu sehen, da sie als stärkst möglicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Obdachlosen zu sehen ist. Ob bei der Aussicht von drei warmen Mahlzeiten pro Tag, die eingeholte Einwilligung der Überwachten wirklich freiwillig war, darf bezweifelt werden, geschadet hat es jedenfalls nicht.