Blacklists verstoßen nur unter sehr engen Voraussetzungen nicht gegen die DSGVO. So scheint es zumindest, wenn man der Ansicht der Berliner Datenschutzbeauftragten folgen möchte. Laut einem Bericht des Tagesspiegel hat die nämlich ein Bußgeld in Höhe von 50.000,00 € gegen die Onlinebank N26 verhängt, weil die eine sogenannte Blacklist mit ehemaligen Kunden führt, mit denen keine weiteren Geschäftsbeziehung erwünscht ist. Weiterlesen