Autor: Maximilian Mertin

Maximilian Mertin ist Rechtsanwalt und Consultant für Datenschutz und Compliance bei der intersoft consulting services AG. Während seiner Ausbildung in Hamburg und Schleswig-Holstein konnte er insbesondere vertiefende Kenntnisse in den Ressorts des allgemeinen Vertragsrechts und des IT-Rechts gewinnen. Fortbildungen in den Bereichen des Datenschutzes und des Arbeitsrechts ermöglichen eine interdisziplinäre Beratung. Vor seiner Tätigkeit bei intersoft consulting services war Herr Mertin als Unternehmensjurist bei einem Hamburger Unternehmen mit Ausrichtung auf webbasierten E-Learning Produkten tätig und kann dadurch Erfahrungen auf dem Gebiet Vertragsrecht der Informationstechnologien vorweisen.

Alle Artikel von Maximilian Mertin

„Ich kenne meine Rechte“– Gelten Betroffenenrechte grenzenlos?

Wir alle kennen diesen Satz, wenn auch meist in einem anderen Kontext. Der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist die immerwährende Aufgabe des Datenschutzrechts. Bürger sollen die Freiheit haben selbst darüber zu befinden, was mit ihren Daten geschehen soll. Dies gewährleistet die freie Entfaltung in einer vielfältigen Gesellschaft einerseits, kann jedoch andererseits den Interessen von Unternehmen oder Behörden entgegenstehen, die personenbezogene Daten zu unterschiedlichsten Zwecken verarbeiten wollen. Ziel des Datenschutzrechts ist es daher, diese widerstreitenden Interessen in einen Ausgleich zu bekommen.
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Und plötzlich ist Weihnachten – Datenschutzrisiken der Vorweihnachtszeit

Zugegebenermaßen Weihnachten und die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben nicht viel gemeinsam. Außer, dass beides lange Zeit weit entfernt schien. Ersteres steht nun unmittelbar vor der Tür. Für letzteres haben Unternehmen hingegen noch einige wertvolle Monate für die Vorbereitung. In der Weihnachtszeit finden in vielen Unternehmen Weihnachtsfeiern statt. Gerne wird auch den Geschäftspartnern für die Zusammenarbeit gedankt. Und zu Hause freuen sich die Kleinsten über tolle Geschenke. Ein Überblick über Datenschutzrisiken und vermeidbare Fallstricke. Weiterlesen

Tracking rechtswidrig, wenn sich die E-Privacy-Verordnung verspätet?

Betreiben Unternehmen Tracking, analysieren also die Besucher ihrer Website auf deren Nutzerverhalten hin, müssen sie derzeit vor allem die Regelungen des TMG beachten. Verläuft alles nach Plan, soll am 25.05.2018 zusammen mit der Einführung der DSGVO auch die E-Privacy-Verordnung anwendbar werden und als sektorspezifische Regelung die nationalen Vorgaben beim Tracking ablösen. Was aber, wenn die Verordnung erst später wirksam wird? Weiterlesen