Bei Datenübermittlung in unsichere Drittländer auf Grundlage von Standarddatenschutzklauseln ist eine Risikoeinschätzung erforderlich. Der Exporteur und Importeur müssen beurteilen, ob im Drittland ein angemessener Schutz der personenbezogenen Daten gewährleistet ist. Die Durchführung eines solchen Transfer Impact Assessments (TIA) ist jedoch kompliziert. Ein Muster bringt jetzt erstes Licht ins Dunkel. Weiterlesen