Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat seine Meinung zu Datenschutz. Schließlich wird in Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) das Recht auf Privat- und Familienleben geschützt. Eine gute Übersicht bietet das „Factsheet – Personal Data Protection“.
Der Inhalt im Überblick
EMRK und DSGVO – wer bestimmt wen?
Nun fragen Sie sich vielleicht, was der EGMR überhaupt zum Datenschutz zu sagen hat. Schließlich ist die DSGVO eine Verordnung der EU und die oberste Instanz zur Interpretation von Rechtsakten der EU (und vieler nationaler Regelungen) ist der EuGH. Und zudem hat die EU die Europäische Menschenrechtskonvention noch nicht ratifiziert, obwohl das in Art. 6 Abs. 2 des EU-Vertrages vorgesehen ist. Der EGMR hat also zum Datenschutz nichts zu meinen, möchte man meinen.
Ja, das stimmt. Aber ganz so klar ist es nicht, denn nach Art. 6 Abs. 3 des EU-Vertrages sind die Grund- und Menschenrechte der EMRK Teil des Unionsrechts:
„Die Grundrechte, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben, sind als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts.“
Zudem bekräftigt die EU-Grundrechte-Charta in ihrer Präambel, die Geltung der Rechte aus der EMRK in der EU. Man kann also sagen, dass es für den EuGH nicht bindend, aber dennoch beachtenswert ist, was der EGMR zum Datenschutz zu sagen hat. Schauen wir uns das Fact Sheet mal genauer an:
Was steht drin?
Das Factsheet ist in 5 Bereiche gegliedert. Es enthält Kurzdarstellung der Rechtsprechung des EGMR von der Erhebung bis zur Löschung von personenbezogenen Daten. Zu jedem „Lebensstadium“ von Daten listet das Factsheet Kurzdarstellungen seiner Rechtsprechung mitsamt Datum und Streitparteien auf:
- Erhebung personenbezogener Daten
- Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten
- Offenlegung personenbezogener Daten
- Zugang zu personenbezogenen Daten
- Löschung oder Vernichtung personenbezogener Daten
Kostenprobe gefällig?
Wann ist die staatliche GPS-Überwachung von Terrorverdächtigen oder Dealer zulässig? (Uzun vs. Germany, Ben Faiza vs. France) Darf der Staat seine Bürger überwachen? (Big Brother Watch and Others v. the United Kingdom) Oder darf der Staat ein geheimes Register über seine Bürger führen? (Leander vs. Sweden)
Die Rechtsprechung zur Erhebung personenbezogener Daten in folgende Kapitel unterteilt:
DNA-Informationen und Fingerabdrücke, GPS-Daten, Gesundheitsdaten, Abhören von Kommunikation, Abhören von Telefonen und geheime Überwachung, Überwachung der Computernutzung der Mitarbeiter, Speichelproben, Stimmproben, Videoüberwachung
Eine ganze Reihe von heiklen Themen. Das Kapitel zur Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten ist hingegen nach dem Kontext der Verwendung der Daten aufgeteilt:
- Im Kontext der Strafverfolgung
- Im Kontext der Gesundheit(-svorsorge)
- Im Verfahren der Sozialversicherungen
- Speicherung in geheimen Registern
- Daten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten
Viele der Themen sind brandaktuell. Wer sich schnell einen Überblick über die datenschutzbezogene Rechtsprechung des EGMR machen will, wird hier fündig.
Eine gute Übersicht
Jeder Interessierte kann sich in dem Factsheet schnell und umfassend einen Überblick über die Rechtsprechung des EGMR zu datenschutzrechtlichen Themen machen. Ob als erster Ansatzpunkt oder als unentbehrlicher Teil zur Beurteilung einer Rechtsfrage. Das Factsheet erfüllt seine Aufgabe, die oft unübersichtliche „Case Law“ des EGMR zu ordnen und der Öffentlichkeit übersichtlich zur Verfügung zu stellen.
Factsheet – Personal Data Protection
Viel Spaß beim Lesen!