Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wird ab Mai 2018 die Vorabkontrolle des BDSG ersetzen. Damit die DSFA ihren Zweck erfüllen kann, muss für ihre Vorbereitung und Durchführung ein geordneter Prozess im Unternehmen geschaffen werden. Einen Vorschlag, wie Sie diesen möglichst einfach gestalten können, stellen wir heute vor. Weiterlesen