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Neues zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

Neues zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

Diese Woche stand ganz im Zeichen der EU-Datenschutz-Grundverordnung: Am 04.Mai 2016 wurde der Verordnungstext offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit ist der vorerst letzte Schritt getan. Zudem gab die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine neue Informationsbroschüre zu der künftigen Datenschutzregelung heraus.

Neues Datenschutzrecht für die Europäische Union

Die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ersetzt in den 28 EU-Mitgliedsstaaten die bislang geltende Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus dem Jahre 1995 und die auf deren Grundlage erlassenen nationalen Umsetzungsgesetze.

Im Gegensatz zur Datenschutzrichtlinie gilt die EU-DSGVO mit ihrem Inkrafttreten in der gesamten Europäischen Union unmittelbar. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich.

Damit wird der Datenschutz in der EU auf eine einheitliche rechtliche Grundlage gestellt. Die Verordnung sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen auf dem europäischen Markt anbieten und gilt daneben grundsätzlich auch für den gesamten öffentlichen Bereich.

Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 04. Mai 2016

Mit der Veröffentlichung der EU-DSGVO im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am vergangenen Mittwoch nun der vorerst letzte Schritt im Gesetzgebungsverfahren getan. Am 20. Tag nach der Veröffentlichung tritt die Verordnung in Kraft und wird nach einer zweijährigen Übergangsfrist geltendes Recht (Art. 99 EU-DSGVO).

Stichtag ist somit der 25.05.2018. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Dokumente und Prozesse der Datenverarbeitung an die neue Regelung angepasst sein.

Die EU-DSGVO umfasst 99 Artikel und 173 Erwägungsgründe und ist damit deutlich umfangreicher als das BDSG. Zudem enthält sie zahlreiche Öffnungsklauseln, die noch durch die nationalen Gesetzgeber ausgestaltet werden müssen.

Damit stellt die Datenschutz-Grundverordnung für die Gesetzgebung ebenso wie für die Rechtsanwender eine große Herausforderung dar.

Anpassung an die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Den Unternehmen und Behörden verbleiben somit 750 Tage ab Veröffentlichung für die Umstellung auf die EU-DSGVO.

In diesem Zeitraum müssen sie sich mit den umfangreichen Regelungen der Verordnung vertraut machen und feststellen, an welchen Stellen Anpassungsbedarf besteht. Spätestens im Mai 2018 müssen die erforderlichen Anpassungen dann erfolgreich umgesetzt sein.

Gleichzeitig darf die nationale Gesetzgebung nicht aus den Augen gelassen werden. In der Übergangszeit werden die nationalen Gesetzgeber die Öffnungsklauseln der Verordnung mit Inhalt füllen, der wiederum von den Unternehmen und Behörden zu beachten ist.

Informationsbroschüre der BfDI

Anfang der Woche hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Andrea Voßhoff eine Informationsbroschüre zur EU-DSGVO herausgegeben. Die neue Broschüre „BfDI Info 6 zur Datenschutz-Grundverordnung“ steht hier im PDF-Format zum Download bereit.

Auf den ersten 34 Seiten gibt die BfDI einen Überblick über den Inhalt der EU-DSGVO, stellt die wichtigsten Neuregelungen vor und zieht einen Vergleich zum bislang geltenden Recht. Im Anschluss an die Einführung enthält die Broschüre den vollständigen deutschen Verordnungstext.

Wer sich frühzeitig mit der komplexen Materie auseinandersetzen will, dem seien auch unsere Beiträge zur Datenschutz-Grundverordnung ans Herz gelegt. Diese sind in gesammelter Form hier abrufbar.

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