Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll die bisherige Krankenkarte ersetzen und zu erheblichen Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen führen.
Die eGK soll jedoch nicht nur die persönlichen Daten speichern, die auch bisher auf der gängigen Krankenkassenkarte gespeichert waren. Sie soll darüber hinaus noch weitere Informationen enthalten, wie z.B. Angaben zur Speicherung eines elektronischen Rezeptes oder zusätzliche Gesundheitsdaten (Blutgruppe, Allergien, chronische Erkrankungen etc.) – letztgenannte allerdings nur mit Zustimmung der Versicherten.
Eigentlich war die Einführung der eGK zum 01.01.2006 geplant, wurde allerdings nun kurz vor Weihnachten erneut gestoppt.
Das brisante an der eGK ist, dass sich nicht irgendwelche Daten auf ihr befinden, sondern solche, die nach dem BDSG zu den besonders sensiblen Daten zählen. Die Verarbeitung dieser Art von Daten unterfällt allerdings höheren Anforderungen und ist nach dem BDSG nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Darüber hinaus muss gerade bei solch sensiblen Daten besonders dafür Sorge getragen werden, diese Daten vor unberechtigten Zugriffen effektiv zu schützen. Aber gerade das kann wohl im Moment noch nicht gewährleistet werden.