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E-Health-Gesetz: Digitales Gesundheitswesen in der Kritik

E-Health-Gesetz: Digitales Gesundheitswesen in der Kritik

Am 27.05.2015 hat das Bundeskabinett nicht nur den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung sondern auch das sogenannte E-Health-Gesetz beschlossen. Nach diesem Entwurf des „Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ soll in den kommenden Jahren eine umfassende digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen geschaffen werden.

Eigenes Datennetz für Patientendaten

Zunächst ist bis Ende 2016 die Entwicklung sicherer Verfahren zur Übermittlung medizinischer Dokumente über die Telematikinfrastruktur, also ein eigenes Datennetz für Patientendaten, vorgesehen. Dieses Netz soll künftig etwa der sicheren elektronischen Versendung von Arztbriefen und der Verwaltung von Notfalldaten der Patienten auf deren Wunsch über die elektronische Gesundheitskarte dienen. Dazu gehören zum Beispiel Informationen über bestehende Erkrankungen, Medikamente, Allergien oder die Blutgruppe.

Außerdem sollen Stammdaten von Patienten gespeichert werden. Dies bildet die Voraussetzung für die Einführung einer elektronischen Patientenakte, die künftig die Anamnese, sämtliche Behandlungsdaten, Medikamente, Allergien und weitere Gesundheitsdaten fachübergreifend speichern soll.

Hohes Schutzniveau erforderlich

Gesundheitsdaten sind als eine besondere Art personenbezogener Daten nach § 3 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz einzuordnen und unterliegen daher einem besonders hohen Schutzniveau.

Zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit waren nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit die Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Anfang eng in die Entwicklung einbezogen.

Forderungen der Datenschutzbeauftragten nicht berücksichtigt

Trotz der angekündigten Zusammenarbeit wurden jedoch auch in dem aktuellen Gesetzesentwurf die Forderungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 18. und 19.05.2015 nicht vollumfänglich berücksichtigt.

„Es muss allerdings bei dem Grundsatz bleiben, dass die Betroffenen über die Speicherung von Diagnosen und anderen medizinischen Daten auf der Gesundheitskarte selbst entscheiden können. Zur Wahrung der Transparenz ist das den Betroffenen eingeräumte Zugriffsrecht auf ihre Daten von besonderer Bedeutung. Ihnen wird damit auch die Wahrnehmung ihrer Rechte, insbesondere auf Auskunft und Löschung, ermöglicht.“

Eine solche Zugriffsmöglichkeit für Patienten sieht der Entwurf nicht vor und steht daher in der Kritik.

Die Gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeik, bemängelt etwa, dass der Entwurf keine Ideen enthalte, wie Patienten die Hoheit über die sie betreffenden Gesundheitsdaten bekommen können. Die Verbraucherzentrale Bundesverband betitelte bereits im Januar eine Lösung ohne direkten Zugriff der Betroffenen auf ihre eigenen Daten als widersinnig und fordert, dass diese Zugang bekommen und sich auf elektronischem Wege z.B. Ärzten austauschen können.

Bei der Datensicherheit sollen entgegen früherer Angaben anstelle des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik nun Krankenhäuser und Ärzte allein über erforderliche Maßnahmen entscheiden.

Verbraucher sorgen sich um Gesundheitsdaten

Auch nach Ansicht der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder muss aus Transparenzgesichtspunkten sichergestellt werden,

„dass die Betroffenen ihre gesetzlich zugestandenen Rechte auch wahrnehmen können.“

Durch die Wahrung des Transparenzgebotes kann den Betroffenen darüber hinaus vermittelt werden, dass ihre Gesundheitsdaten in dem einzurichtenden System auch tatsächlich geschützt werden. Daran glauben nach einer aktuellen forsa Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband derzeit nur 18% der Verbraucher während 82% etwas oder gar große Bedenken haben, dass digital gespeicherte Gesundheitsdaten von Unberechtigten gelesen werden können. Über eine ähnliche Studie haben wir bereits im Januar berichtet. Die aktuellen Späh-Affären und Meldungen wie diese dürften nicht dazu beitragen, dass sich diese Situation rasch ändert.

Ausblick

Gleichwohl die Schaffung einer digitalen Infrastruktur in gewisser Hinsicht, wie z.B. bei der Notfallbehandlung, zum Teil lebensrettende Vorteile bieten kann, sind bei der Umsetzung sehr hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit zu stellen. Hier besteht Nachbesserungsbedarf. Es bleibt abzuwarten, ob die Forderungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im Zuge des weiteren Verfahrens noch berücksichtigt werden.

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