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[…] der Regel wenig mit der Weitergabe von Daten zu tun. Hier kommt nicht nur dem Datenschützer die DSGVO in den Sinn. Tesla erklärt hierzu: „Aufnahmen durch die Dashcam und den Wächtermodus (…) werden unter keinen Umständen an Tesla übertragen. (…) 30-sekündige Sequenzen würden (lediglich) bei sicherheitskritischen Ereignissen oder nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden automatisch […]
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[…] Jahr 2019 mit der Frage, ob Privatpersonen berechtigt sind, zu Zwecken einer Anzeige und zum Nachweis festgestellter Ordnungswidrigkeiten, Abbildungen und Videoaufnahmen anzufertigen und an die Ordnungsbehörden weiterzuleiten. Dashcam-Aufnahmen führten zur Hausdurchsuchung Interessant ist die Frage auch deshalb, weil die Aufsichtsbehörde im Tätigkeitsbericht angibt, im Jahr 2019 insgesamt 11 Bußgelder zwischen 50 und 800 € […]
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[…] fällt die Video- und Ultraschallüberwachung des Fahrzeugs, die sowohl im Fahrbetrieb als auch im Parkmodus aktiv ist. Hierbei erfolgt eine Dauererfassung der Autoumgebung meist mittels Kameras ( Dashcam), d.h. unbeteiligte Dritte im öffentlichen Raum, die etwa ein Tesla-Fahrzeug passieren, werden ohne Anlass gefilmt (unzulässige Vorratsdatenspeicherung). Die betroffene Person, erhält keine Kenntnis davon, dass das […]
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[…] alleinigen Nutzung überlassen wurde oder über das Fahrerprofil die Sitzeinstellung vorgenommen werden kann. Auch Bilder über andere Kfz und Personen im Umkreis des eigentlichen Fahrzeuges, die über Dashcams erhoben werden, sind mit dem nötigen Zusatzwissen z.B. Gesichtserkennungssoftware identifizierbare Daten s.o. Wächterstatus bei Tesla. Auch aus der geschickten Kombination von Sachdaten (AU, HU, KM-Stand, Zulassung, […]
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Wir kennen es doch alle. Es findet eine private Veranstaltung, eine Geburtstagsfeier oder ein Weihnachtsfest statt. Dann wird natürlich hier und da mal ein Bild geschossen oder ein kurzes Video aufgenommen und dieses landet dann ganz schnell bei anderen Familienangehörigen und Freunden. Da drängt sich doch die Frage auf, ob ich als Privatperson die DSGVO […]
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[…] eine systematische Videoüberwachung zu dem Zweck, die Aufnahmen ggf. weiterzugeben, um sich eine vorteilhaftere Rechtsposition zu verschaffen, eben nicht mehr als rein privates Handeln angesehen werden kann. Diskutiert wurde die Problematik in der Vergangenheit auch bei sog. Dashcams. Hier verspricht das EuGH-Urteil, zu einer weiteren Klärung beizutragen. curia.europa.de: Informationen zur Rechtsprechung Dashcam-Urteil: Rechtslage bleibt unklar
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[…] unseres Jahresrückblicks im Datenschutz, der die Monate Mai bis August 2018 zusammenfasst. Mai Mit Urteil vom 15. Mai 2018 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess. Dabei kam der BGH zu dem Ergebnis, dass die datenschutzrechtliche Unzulässigkeit der Anfertigung der Aufnahmen im vorliegenden Fall nicht zu einer Unverwertbarkeit […]
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[…] einem zweiten Problem. Was macht das Gericht mit den rechtswidrig erlangten Kenntnissen? Ein generelles Beweiswertungsverbot gibt es für diese nicht. So wurden etwa auch rechtswidrige Aufnahmen einer Dashcam vor Gericht als Beweis zugelassen. Auch hier findet zur Frage der Verwertbarkeit eine Abwägung zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Interesse der gerichtlichen Verfolgung des Deliktes […]
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Gut ein Jahr vor dem Start der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollten Sie wissen, unter welchen grundlegenden Voraussetzungen die DSGVO gilt. In zwei Teilen soll deshalb zunächst der sachliche und später auch der räumliche Anwendungsbereich der DSGVO dargestellt werden.
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Männer, die fremden Frauen unter die Röcke fotografieren – diese Tätigkeit bezeichnet man als Upskirting. Tatorte sind Treppen, Rolltreppen oder Leitern, benutzt werden meist Handykameras. Dabei gehen die Täter betont unauffällig vor, selbst die betroffenen Frauen bekommen meist nicht mit, dass sie fotografiert wurden. Und selbst wenn es auffällt, in Deutschland müssen Täter kaum mit […]