Männer, die fremden Frauen unter die Röcke fotografieren – diese Tätigkeit bezeichnet man als Upskirting. Tatorte sind Treppen, Rolltreppen oder Leitern, benutzt werden meist Handykameras. Dabei gehen die Täter betont unauffällig vor, selbst die betroffenen Frauen bekommen meist nicht mit, dass sie fotografiert wurden. Und selbst wenn es auffällt, in Deutschland müssen Täter kaum mit Konsequenzen rechnen.
Der Inhalt im Überblick
Was ist Upskirting?
Bekannt geworden ist dieses Phänomen unter dem neudeutschen Begriff „Upskirt“. Laut der Online-Enzyklopädie Wikipedia ist „Upskirt“ der
„Ausdruck für ein pornographisches Foto, das erstellt wird, indem einer Frau eine Kamera unter den Rock (engl. „skirt“) gehalten wird.“
Die auf diese Weise angefertigten Fotos sind entweder für den Privatgebrauch bestimmt oder werden ins Internet hochgeladen. Zahlreiche Internetplattformen haben sich auf die Veröffentlichung solcher Fotos spezialisiert.
Auf Seiten des Täters bedient das Anfertigen der Fotos von den nackten Beinen fremder Frauen zunächst den tätereigenen Voyeurismus, die spätere Veröffentlichung dient der Präsentation der auf diese Weise erbeuteten Trophäe. Für die abgebildete Frau ist die Sache eher unangenehm, sie wird zum Opfer dieses Voyeurismus.
Vorgehen gegen den Täter
Daher stellt sich die Frage, wie sich die betroffene Frau gegen die Anfertigung des Fotos und seine spätere Veröffentlichung wehren kann.
Keiner muss dulden, dass er unter seiner Kleidung fotografiert wird. Bemerkt eine Frau also, dass sie z.B. auf einer Rolltreppe unter den Rock fotografiert wird, sollte sie den Täter deutlich darauf ansprechen. Da er ungefragt keine Fotos ihr machen darf, sollte sie ihn auffordern, das Anfertigen des Fotos zu unterlassen. Ist das Foto bereits auf der Speicherkarte gelandet, muss der Täter es nach Aufforderung der Betroffenen löschen.
Strafbar ist ein solches Verhalten in Deutschland, anders als z.B. in den USA, derzeit in den meisten Fällen nicht. Im Einzelfall kann das Fotografieren unter den Rock jedoch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wird ein Täter auf frischer Tat ertappt, kann es daher sinnvoll sein, die Polizei hinzuzuziehen.
Entfernung aus dem Internet schwierig
Einmal veröffentlichte Fotos wieder aus dem Internet zu entfernen, gestaltet sich oft schwierig. Zum einen wird eine betroffene Frau, die bereits das Anfertigen des Fotos nicht mitbekommen hat, in der Regel auch nichts dessen Veröffentlichung erfahren. Da hilft es auch wenig, dass das Veröffentlichen eines ohne Einwilligung des Abgebildeten via Upskirting angefertigten Fotos in aller Regel strafbar ist. Zum anderen haben die auf Upskirting spezialisierten Portale meist auch keine Betreiber, die sich den Löschungsbegehren der in Deutschland ansässigen Frauen gegenüber aufgeschlossen zeigen und ihnen nachkommen.
Zivilcourage gefordert
Der effektivste Schutz gegen Upskirting ist ohnehin ganz einfach und kostenlos zu haben: Passanten, die einen Mann beim Upskirting beobachten, sollten die betroffene Frau darauf aufmerksam machen und mit ihr gemeinsam den Täter ansprechen. Hier ist jeder einzelne gefragt, seine Umwelt im Blick zu behalten und im Fall der Fälle Zivilcourage zu zeigen.
Unbekanntes Problem in Deutschland
Upskirting ist jedoch nichts, was auf rein privater Ebene geklärt werden kann. Allerdings scheinen weder die deutschen Behörden, noch die Politik das Problem als solches erkannt zu haben. Hinweise der Aufsichtsbehörden zu diesem Thema finden sich nur vereinzelt. Die polizeiliche Präventionsarbeit hat sich des Themas – zumindest bislang – auch noch nicht gewidmet. Auch technische Vorkehrungen zum Schutz gegen unbefugte Fotoaufnahmen (z.B. bestimmte Tonsignale beim Auslösen der Handykamera) sind für die Hersteller der in Deutschland genutzten Smartphones nicht verpflichtend.
Unbefugte Fotoaufnahmen können zum großen Problem werden, das hat die Debatte um die Zulässigkeit der Dashcams gezeigt. Offensichtlich haben jedoch Autofahrer einen höheren Stellenwert in der Öffentlichkeit als Frauen, die Opfer von Voyeuristen werden.
„Für die abgebildete Frau ist die Sache eher unangenehm, sie wird zum Opfer dieses Voyeurismus“ – Sie sollen sorgfältiger formulieren. „Die Sache“ ist ein massiver Übergriff auf die körperliche Integrität von Frauen und die Folgen sind mit „eher unangenehm“ auch verharmlosend umschrieben. „Keiner muss dulden, dass er unter seiner Kleidung fotografiert wird“. Ach nein? Und warum er, wenn es um Frauen geht. Auf welcher Grundlage das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, würde mich auch interessieren.
Upskirting kann im Einzelfall den Tatbestand der Belästigung der Allgemeinheit erfüllen.
„Den Täter ansprechen“ Super Tipp. Hat wunderbar geklappt. Konnte ihn nicht festhalten und dann war er weg. Das nächste Mal wird er einfach die Treppe runtergeschupst! Als Frau wird man von solchen Menschen sonst nicht ernst genommen… und die Polizei ist uns auch keine Hilfe.
Mir ist es heute passiert! Ganz schrecklich, der Typ war einfach hinter mir auf der Rolltreppe, zwei Passantinnen haben mich darauf aufmerksam gemacht, ich konnte es kaum glauben, der Mann meinte einfach nein, und bevor ich überhaupt irgendwie reagieren konnte war er auch schon weg! Ich konnte auch in der Situation gar nicht glauben, dass das stimmte, was die beiden Frauen mir gesagt haben. Aber das ein fremder Mann jetzt ein Video von meinem Hintern auf seinem Handy hat ist einfach nur eklig und beleidigend. Ich fühle mich hilflos!
Diese Männer müssen hart bestraft werden. Und stop mit dem scheiß victim-blaming hier. Das Problem ist nicht die Frau oder ihr völlig normaler sommerlicher Kleidungsstyle, sondern solche Männer, die endlich zur Rechenschaft gezogen werden müssen.