Bei Unternehmenstransaktionen gibt der Veräußerer dem Interessenten in der Due Diligence einen umfassenden Einblick in die wirtschaftliche Situation des Unternehmens – und offenbart dabei auch Informationen über die beschäftigten Mitarbeiter. Kommt es im Zuge dessen zu einem Datenschutzverstoß, so können Bußgelder gegen die Parteien der Transaktion verhängt werden. Daher gilt es, bei der Offenlegung von Beschäftigtendaten in der Due Dilligence die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Weiterlesen