Die Änderung des Schwellenwertes durch das 2. DSAnpUG für die zwingende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten von 10 auf 20 datenverarbeitende Mitarbeiter soll besonders kleinere Unternehmen entlasten. Diese Änderung wirft jedoch Fragen hinsichtlich der Stellung des internen Datenschutzbeauftragten in den davon betroffenen Unternehmen auf. Diese sollen vor dem Hintergrund eines aktuellen Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) näher betrachtet werden. Weiterlesen