Auch wenn die Vorabkontrolle mit dem Inkrafttreten der DS-GVO durch die Datenschutz-Folgenabschätzung ersetzt wird, darf das Thema nicht ignoriert werden. Zum einen ist das BDSG noch 2 Jahre gültig, zum anderen zeichnen sich inhaltlich noch keine gravierenden Änderungen zwischen dieser und der Datenschutz-Folgenabschätzung ab. Weiterlesen