Stellen Sie sich vor, Sie fahren innerorts auf einer zweispurigen Straße. Neben Ihnen ein anderes Fahrzeug. Sie wollen beide links abbiegen. Plötzlich gibt es einen Knall – zum Glück nur ein Blechschaden. Doch dann geht das Gezerre los, wer wem den Schaden ersetzen muss. Der BGH hat nun entschieden, dass Aufnahmen sogenannter Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen zulässig sein können. Weiterlesen