Das Amtsgericht Hildesheim hat mit Urteil vom 05.10.2020 (Az. 43 C 145/19) dem Käufer eines Computers, wegen einer unrechtmäßigen Datenweitergabe ein Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro zugesprochen. Wie es zur unrechtmäßigen Datenweitergabe kam, lesen Sie hier. Weiterlesen