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Selbstauskunft fordern oder selbst Auskunft geben?

Selbstauskunft fordern oder selbst Auskunft geben?

Die Erweiterungen der Auskunftsansprüche nach § 34 BDSG von Betroffenen gegenüber Unternehmen durch die Änderungen des BDSG bringen für die Wirtschaft scheinbar nicht nur (lästige) Verpflichtungen mit sich: Wie immer haben einige Unternehmen aus der Not eine Tugend gemacht und die Rechte der Betroffenen zu ihrem Geschäftsmodell gemacht.

So schießen Anbieter aus dem Boden, die für den geneigten Betroffenen die Selbstauskunft bei Unternehmen anfordern. Geworben mit einer Reihe von Vorteilen:
Der Anbieter schreibt die Unternehmen für den Betroffenen kostenlos an, so dass dieser für die Briefe selbst kein Porto zahlen muss. Außerdem wüssten die Selbstauskunft-Anbieter bereits, welche Unternehmen per se angeschrieben werden müssen. Der Betroffene muss nur ein paar Daten über sich selbst preisgeben: Vor- und Zunamen, vollständige Adresse plus E-Mail-Adresse sowie Geburtsdatum.

Auf den ersten Blick klingt das Ganze ganz gut, vor allem wenn sogar damit geworben wird, dass eine Verwendung der Daten zu Werbezwecken nicht erfolgt. Auf den zweiten allerdings stellen sich schon ein paar nahe liegende Fragen:

  1. Was beinhaltet der Begriff „Selbstauskunft“, wenn nicht, dass selbst Auskunft verlangt werden muss?
  2. Warum sollte ein Unternehmen Auskünfte über mich einholen, ohne selbst etwas davon zu haben?
  3. Wofür werden meine Daten genutzt, wenn nicht für Werbezwecke?
  4. Sind meine Daten nicht mehr Wert, als auf 0,55 € pro Brief zu verzichten? (Immerhin kostet ein Datensatz auf dem „Datenmarkt“ etwa 135 €)

Antworten auf diese Fragen finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Anbieter leider nicht. Und auch wenn einige Anbieter augenscheinlich einen passablen Eindruck machen, etwa weil sie die Datenübertragung per Verschlüsselung anbieten, sollte man sich die oben gestellten Fragen noch einmal ins Bewusstsein rufen. Denn dass ein Unternehmen aus reiner Nächstenliebe Auskunftsanfragen stellt, erscheint doch recht unwahrscheinlich. Gerade, wenn man bedenkt, wie viel Geld ein Datensatz im Datenhandel wert sein kann…

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