Die Einmeldung bei der Schufa bedeutet nicht gleich Strafe für den Betroffenen, sondern dient dazu, zukünftige Gläubiger vor unrentablen Geschäftsabschlüssen zu warnen. Anders sieht die Situation jedoch aus, wenn die eigenen Daten zu Unrecht vom Inkassounternehmen an die Schufa übermittelt wurden. Welche Konsequenzen eine solche „Falschmeldung“ für das Inkassounternehmen hat und inwieweit das Gericht diese gegenüber dem Betroffenen kompensiert, zeigt das Urteil des Landgericht Mainz vom 12.11.2021. Weiterlesen