In einem aktuellen Urteil entschied der BGH über die Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO. Dieser enthält laut dem BGH, im Gegensatz zur Meinung der Vorinstanz, auch interne Dokumente und bereits erhaltene Korrespondenz zwischen den Parteien. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie der Auskunftsanspruch nach dem aktuellen Urteil auszulegen ist. Weiterlesen